Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V.

Integrierte Sicherheit für Deutschland

Ausgabe 34: General a. D. Dr. h.c. Klaus Naumann

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Anspruch und Wirklichkeit: Eine kritische Bewertung

Integrierte Sicherheit für Deutschland, so lautet die Überschrift der nationalen Sicherheitsstrategie (NSS), die Mitte Juni nach langen Abstimmungen in der Bundesregierung vorgestellt wurde. Es ist die erste nationale Sicherheitsstrategie, die einvernehmlich von der gesamten Regierung gebilligt wurde und von den Parteien der die Regierung stützenden Koalition getragen wird. Das ist ein zu begrüßender und längst überfälliger Schritt.  Er wurde bereits 1992 gefordert, auch damals mit dem breiten, heute integriert genannten Ansatz, der Sicherheitspolitik, der über das Militärische und die reine Verteidigungspolitik weit hinausgeht. In der Regierung Kohl wurde allerdings nicht mehr erreicht als die Kenntnisnahme eines entsprechenden Papiers des Verteidigungsministeriums durch das Bundeskabinett. Ein weiterer Anlauf, das inzwischen vernetzte Sicherheit genannte Konzept zu dokumentieren, wurde 2016 unternommen, endete aber nur mit einem Weißbuch des Verteidigungsministeriums.

Nun eine gebilligte Strategie erreicht zu haben, ist deshalb als Fortschritt zu begrüßen, ein Fortschritt, den auch die Opposition anerkennen und als Basis parteiübergreifender Weiterentwicklung begreifen sollte. Weiterentwicklung ist allerdings mehr als geboten, denn das vorliegende Papier weist doch Lücken und deutliche Mängel auf. Eine NSS muss den Bürgern helfen zu verstehen, was Sicherheit in der heutigen komplexen Welt bedeutet. Das ist die Voraussetzung für die Unterstützung durch die Mehrheit der Deutschen. Nur mit ihr kann eine Strategie glaubwürdig werden, vorausgesetzt, es werden die Mittel zur Umsetzung geschaffen und der erneut von der Mehrheit der Bürger unterstützte politische Wille zur Anwendung erzeugt. Letzterer lässt bequemes „Ohne mich“ nicht zu. Das ist die Binnenwirkung einer NSS und sie ist Voraussetzung für die Außenwirkung, Deutschland berechenbar zu machen und alle Zweifel der Verbündeten und Partner an der Verlässlichkeit Deutschlands auszuräumen. Daraus entsteht Vertrauen und Vertrauen wiederum ist die entscheidende Grundlage für Bündnisfähigkeit in einer Welt, in der kein Nationalstaat, auch nicht die Großen wie die USA und China, allein in der Lage ist, Sicherheit für seine Bürger zu erreichen.

Jede Strategie muss eindeutige Ziele formulieren, die Wege aufzeigen, wie man diese Ziele gegenüber Gegnern erreichen und durchsetzen kann und muss beschreiben, welche Mittel dazu erforderlich sind. Jede Strategie beruht auf einer Beschreibung der Lage, beurteilt die Risiken und Gefahren, setzt die nationalen Ziele fest, bewertet, was man braucht, sie zu erreichen, beurteilt, welche Risiken verbleiben und folgert, welches Maß an Sicherheit man erreichen kann. Diese drei Schritte, beschreiben, beurteilen, folgern, müssen sich wie ein roter Faden in der Strategie als Ganzes wie in ihren einzelnen Elementen erkennen lassen. Mit ihnen als Anhalt lässt sich die vorliegende nationale Sicherheitsstrategie beurteilen und kritisch bewerten. Wendet man sie bei der Bewertung der vorgelegten NSS an, dann ist festzuhalten, dass die NSS, auch wenn man sie als Dachpapier versteht, dem ergänzende Teilkonzepte, wie beispielsweise die angekündigte Chinastrategie zu folgen haben, lückenhaft ist und der Überarbeitung und Ergänzung bedarf.

Doch daran sollte sich Kritik nicht aufhängen, denn ein wesentlicher erster Schritt ist, dass klare Ziele gesetzt werden und dass die Strategie von einem breiten politischen Konsens getragen wird. Deshalb sollte eine Beurteilung damit beginnen, was als Fortschritt zu begrüßen und man sollte, nach bewährter britischer Sitte, erst einmal einstecken, was zu erhalten ist, dann muss man konstruktiv kritisieren und schließlich Vorschläge für gemeinsame Fortentwicklung machen.

Als erhaltenswert sind folgende Punkte zu nennen: 

Das Papier enthält ein eindeutiges Bekenntnis zur NATO als dem wesentlichen Instrument deutscher Sicherheitspolitik und damit auch ein eindeutiges Bekenntnis zum anhaltenden Bündnis mit den Vereinigten Staaten von Amerika. 

Es enthält ferner die eindeutige Bejahung des Konzepts der nuklearen Teilhabe als Voraussetzung deutscher Sicherheit in einer Welt, in der es noch sehr lange Atomwaffen und vermutlich schon bald weitere Atomwaffenstaaten geben wird. Es sollte klar gesagt werden, dass die nukleare Teilhabe Bedingung und Voraussetzung des deutschen Festhaltens am Atomwaffensperrvertrag ist.

Als dritter Punkt ist festzuhalten, dass die nationale Sicherheitsstrategie das Konzept einer wehrhaften Demokratie betont und als Schritt dahin die Verpflichtung nennt, jährlich 2% des Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung aufzuwenden. Sicher wäre es besser gewesen, dafür die klarere Formulierung aus der Erklärung des Bundeskanzlers vom 27. Februar 2022 zu verwenden, dennoch ist das nun in der Strategie formulierte Versprechen als über die Legislatur hinaus bindende Bündnisverpflichtung zu sehen. Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern hätte verlangt, bereits hier die Forderung anzuhängen, dass 2% eine Untergrenze darstellen, die für etliche Jahre einzuhalten sein wird und vermutlich zusätzlich sogar ein weiteres Sondervermögen zur umfassenden Modernisierung der in den vergangenen zwei Jahrzehnten vernachlässigten Bundeswehr verlangt. Vergleicht man die Forderungen in der NSS mit den bekannten Mängeln bei anderen Sicherheitsorganen wie Polizei, Katastrophenschutz, Gesundheitswesen und Verkehr, dann wird erkennbar, dass weiterer, zusätzlicher Aufwand bis mindestens zum Ende der Dekade zu leisten sein wird.

Als Viertes Ist festzuhalten, dass NSS durch Aufzählung einer Vielzahl von Maßnahmen aus allen Bereichen der Bundesregierung dem gesetzten breiten Ansatz von Sicherheitspolitik gerecht wird. Diese wesentlichen Punkte festzuhalten und zum Ausgangspunkt einer parteiübergreifenden Bereitschaft zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Strategie zu nutzen, wäre kluge Oppositionspolitik, die durchaus anerkennen sollte, welch weiten Weg die Regierungsparteien gegangen sind. Dennoch sind Punkte der Kritik zu nennen, vor allem, weil die beschreibenden Teile der Sicherheitsstrategie zwar relativ eindeutig sind, die Beurteilung aber gelegentlich fehlt und die Folgerungen oftmals eher lückenhaft bleiben.

Dies beginnt bereits nach der zu begrüßenden Zielsetzung „Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig.“ mit der Aussage, die Verwirklichung ohne zusätzliche Belastung des Haushalts zu bewältigen. Diese Aussage ist falsch und illusionär. Ehrlichkeit gebietet zu sagen, dass die Bewältigung dieser Zielsetzung eine Verschiebung der heutigen Gewichtung des Haushalts zwischen investiven und konsumtiven, sprich sozialen Ausgaben verlangt, vorausgesetzt man hält die Staatsverschuldung in den Grenzen, die es auch der Jugend erlauben, weiterhin Demokratie zu unterstützen. Dies zu erreichen ist eine gewaltige Herausforderung, denn soziale Sicherheit und Ausgleich sind zu erhalten, weil sie unseren Staat schützenswert machen. Zu ändern ist allerdings die Neigung immer neue Vergünstigungen zu entwickeln, durch Überregulierung zusätzlichen Personalaufwand zu schaffen und nicht ausreichend in technische Erneuerung zu investieren.

Wehrhaft

Im Abschnitt Wehrhaftigkeit ist die Nationale Sicherheitsstrategie doch recht umfassend und für ein Dachpapier trotz einiger Lücken relativ konkret. Die NSS beschreibt in eindeutiger Form die sich nach dem Rechtsbruch durch Putin in der Ukraine abzeichnende Auflösung der regelbasierten Weltordnung, die nicht zuletzt Deutschland das Geschenk der Deutschen Einheit und den Aufbau eines vorbildlichen demokratischen Rechtsstaats ermöglichte, in dem die Menschen soziale Sicherheit erleben und durch ihre Leistung dazu beigetragen haben, einen fortschrittlichen, wohlhabenden, aber auch sehr verwundbaren Industriestaat im Herzen Europas zu gestalten. Richtigerweise wird deshalb die Forderung erhoben, an dieser regelbasierten Weltordnung festzuhalten. Die dem entgegenstehenden Risiken und Gefahren werden relativ umfassend beschrieben, insbesondere wird die Gefahr für Europas Sicherheit durch ein imperialistisches Russland deutlich genannt und es wird auf den sich abzeichnenden systemischen Konflikt zwischen Demokratie und Autokratie hingewiesen, ausgelöst durch Chinas erklärte Absicht, bis 2050 eine neue Alternative Weltordnung zu erreichen.  den sich abzeichnenden systemischen Konflikt zwischen Demokratie und Autokratie hingewiesen, ausgelöst durch Chinas erklärte Absicht, bis 2050 eine neue Alternative Weltordnung zu erreichen.

Wünschenswert wäre in diesem Teil gewesen, zusätzlich die Gefahren für Deutschlands Sicherheit als exportabhängige Handelsnation durch Bestrebungen mancher Staaten, allen voran China, die Freiheit der hohen See einzuschränken, herauszustellen und festzuhalten, dass Deutschlands Sicherheit auch im indopazifischen Raum und in Zukunft wohl auch in einem eisfrei werden Arktischen Ozean gefährdet werden kann. Daraus wäre zu folgern, dass Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Verbündeten und abgestimmt mit den USA und Partnern in der Region das Recht auf freie Durchfahrt durch gelegentliche maritime Präsenz im Indo-Pazifik unterstreichen und dazu im Rahmen der EU die Zusammenarbeit mit ASEAN und der QUAD suchen sollte. Zusätzlich sollte gefordert werden, dass Präsenz im Arktischen Ozean zu einer neuen Aufgabe der NATO wird.

Die Gefahren, die von nichtstaatlichen Akteuren, seien es Terroristen, kriminelle Kartelle oder Macht ohne Kontrolle anstrebende übernationale Industriezusammenschlüsse für das höchst verwundbare, dicht besiedelte Deutschland entstehen könnten, müssten deutlicher erwähnt werden. Diese keiner Kontrolle unterliegenden Akteure können moderne Industriestaaten möglicherweise schon bald lähmen und erpressen und sie können durch manipulierte Medien Gegenwehr verhindern. Daraus entsteht Gefahr für die Demokratie, wenn die Bürger den Eindruck gewinnen, Ihr Staat sei wehrlos.Eine NSS muss daher aufzuzeigen, wie solchen Gefahren im Vorfeld von und in bewaffneten, aber auch in hybriden Konflikten zu begegnen ist.

Die Strategie bezeichnet China zutreffend als Partner, Rivale und systemischen Gegner und sie fordert in Erkenntnis bestehender Verflechtungen nicht eine Abkoppelung, aber eine Risikominderung. Welche Folgerungen daraus zu ziehen sind, soll der nachfolgenden China – Strategie zu entnehmen sein. Es hätte allerdings schon jetzt gesagt werden müssen, dass es kaum überbrückbare Auffassungsunterschiede in den Wertesystemen von Demokratie und Autokratie gibt, dass für Deutschland die Anerkennung territorialer Integrität und der Verzicht auf Veränderung von Grenzen durch Gewalt ebenso wie die freie Wahl aller Staaten, ihre Ordnung selbst zu bestimmen, zu den unverhandelbaren Elementen jeglicher internationaler Zusammenarbeit gehören. Dies dürfte es in der angekündigten China Strategie erforderlich machen, eine Position zu Taiwan als der einzigen und damit auch für Deutschland, trotz „Ein China Politik“ schützenswerten chinesischen Demokratie zu beziehen.

Auch die fortbestehende Notwendigkeit, weiterhin verlässlicher Partner der USA auch in Konflikten der USA zumindest dort zu sein, wo gemeinsame Interessen auf dem Spiel stehen, sollte in der NSS erwähnt werden. Dies wird von Deutschland verlangen, sich im Einzelfall in angemessener Weise, also keineswegs stets militärisch, als zu Lasten- und Risikoteilung bereiter Verbündeter der USA zu zeigen.

Man sollte im Vorgriff auf die China-Strategie bereits in der NSS folgern, dass vermutlich nur im gemeinsamen Handeln der USA, der G 7 und Europas die Chance liegt, eine Konfrontation mit China zu vermeiden.

Die NSS beurteilt zutreffend, dass jetzt und künftig Sicherheit für Deutschland in Europa nur im Verbund mit den Partnern in der NATO und der Europäischen Union zu sichern ist. Diese Aufgabe verlangt ein umfassendes, alle Mittel der Politik enthaltendes, weit über militärische Planung hinausgehendes, Sicherheitskonzept. Das wird angedeutet, aber dem Anspruch Dachpapier folgend, nicht erläutert. Begrüßenswert eindeutig wird wenigstens festgehalten, dass die Verteidigung des Bündnisgebiets mit Landesverteidigung gleichzusetzen ist und Deutschland als strategische Drehscheibe von NATO und EU zusätzliche Verantwortung hat. Mit Blick auf Glaubwürdigkeit als und Verlässlichkeit wäre es sicher vorteilhaft gewesen, wenn eindeutig gesagt werden worden wäre, dass die Verteidigung jeden Quadratzentimeters beispielsweise polnischen oder baltischen Bodens für Deutschland gleiche Bedeutung hat wie die es eigenen Landes.

Wünschenswert wäre zudem gewesen, eindeutig zu sagen, dass künftige Streitkräfte sowohl im Rahmen der NATO wie der EU in fünf Dimensionen gleichzeitig und koordiniert kämpfen können müssen: Land, Luft, See, Weltraum und Cyberspace und das sie dazu der Unterstützung durch leistungsfähige Infrastruktur im Bündnisgebiet, des Katastrophen- und Zivilschutzes, der wehrwirtschaftlichen Industrie und des Gesundheitswesens nicht nur national, sondern zumindest der europäischen Verbündeten und Partner bedürfen. Es wäre hilfreich gewesen, in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Beherrschung des Nordatlantik einschließlich seiner Zu- und Ausgänge zum Südatlantik wie zum Arktischen Ozean die entscheidende geostrategische Voraussetzung für die Verteidigung Europas ist. Daraus folgt, dass eigenständige europäische Verteidigung nur gemeinsam mit den USA und dem leider nicht erwähnten Kanada erfolgen kann. So könnte man erkennen, dass europäische Autonomie ein strategisch unbedeutendes Schlagwort ist, aber europäische Eigenständigkeit in der Verteidigung als Aufgabe der EU für die südliche und südostwärtige Peripherie Europas, also Nordafrika und den Raum des Erweiterten Nahen Ostens, in Betracht kommt und als Ausdruck von Lastenteilung mit den USA auch zu fordern ist.

Die Folgerung, dass Nato und EU verzahnt zusammenarbeiten müssen und die EU zusätzlich intensiv mit den leider nicht erwähnten Afrikanischen Union, der Arabischen Liga und mit Israel kooperieren muss, wäre ein weiteres klärendes Element gewesen. Aus dieser Abgrenzung wäre dann zu schließen, dass die Beherrschung des Nordatlantik und der Einfluss von NATO und EU im Arktischen Ozean gemeinsame Aufgabe von Nordamerikanern und Europäern sein wird und man hätte anfügen können, dass dazu auch Zusammenarbeit mit dem nicht genannten Arktischen Rat anzustreben ist.

Die NSS folgert, dass das Bündnis mit den USA (und Kanada) für Europa ein strategischer Imperativ ist. Angesichts der aus Deutschlands einseitigem Verzicht auf Nuklearwaffen zwingend gebotenen Abhängigkeit von nuklearem Schutz durch die USA und der geostrategischen Unabänderlichkeit, Europas Verteidigung nur durch die strategische Kontrolle des Nordatlantik überhaupt erst zu ermöglichen, hätte die NSS feststellen können, dass das Bündnis mit den USA für Deutschland ebenso Staatsräson ist wie der in der NSS leider so nicht qualifizierte Schutz Israels.

Die NSS folgert zutreffend, das Europas Verteidigung Aufgabe der NATO bleiben muss und in diesem Rahmen die ununterbrochene nukleare Teilhabe Deutschlands durch vorrangige Beschaffung moderner Trägermittel für in Deutschland lagernde amerikanische Nuklearwaffen auch künftig zu gewährleisten ist. Dieser Schutz ist nur durch die USA sicherzustellen. Zur Vertiefung der innenpolitischen Begründbarkeit wäre es nützlich, in der NSS festzuhalten, dass nukleare Teilhabe die Voraussetzung für das Festhalten Deutschlands an seinem Verzicht auf Nuklearbewaffnung und die deutsche Bereitschaft ist, den Atomwaffensperrvertrag auch künftig einzuhalten.

Die weitere Folgerung leistungsfähige, einsatzbereite und für die Verteidigung des Nato- Vertragsgebiets geeignete und verzugsarm verlegefähige Streitkräfte bereitzustellen, wird leider nur allgemein festgehalten. Einzelheiten werden durch das Verteidigungsministerium zu erarbeiten sein, dennoch sollte eine NSS allgemeine Vorgaben zur erforderlichen Leistungsfähigkeit, den Bereitschaftsgraden und der geografischen Reichweite ebenso enthalten wie es wünschenswert wäre, Forderungen hinsichtlich einer innovativen deutschen wehrtechnischen Industrie, anzustrebender Mindeststandards nationaler Bevorratungshöhen sowie der erforderlichen deutschen Fähigkeiten von einsatzfähigen Schutz‑, Rettungs- und Hilfskräften zur Bewältigung künftig wohl häufiger werdender Naturkatastrophen in welchen geografischen Bereichen zu erheben. Ergänzend sollte die NSS vorgeben, in welchem Maße derartige Aufgaben multinationalen Truppenkörpern, die vor allem im Bereich der so genannten „force multiplier“ und „enabler“ auszubauen sind, und wie sich Bund und Länder Aufgaben teilen. Bedauerlich ist, dass die seit 2014 bestehende deutsche Verpflichtung, 2% des Inlandproduktes für Verteidigung aufzuwenden, in der Klarheit der Zusage hinter der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 27. Februar 2022 zurückbleibt. Dieses Ziel wird beim Nato-Gipfel in Vilnius bekräftigt werden. Sein Erreichen im Jahr 2024 und den Folgejahren wird mehr als alles andere die Haltung der im Jahr 2024 zu wählenden amerikanischen Regierung zu Deutschland bestimmen und politisch wichtiger sein als die starke wechselseitige Bindung durch bestehende gegenseitige wirtschaftliche Verflechtung.

Die Aussagen zum Krisenmanagement sind zu unterstreichen, insbesondere der Hinweis auf Prävention. Diese darf jedoch nicht allein als vorbeugendes Beseitigen von Konfliktursachen verstanden werden, sondern auch als Handlungskonzept in der Krise. Dort wird immer rechtzeitiges, schnelles, oft präventives und gelegentlich sogar präemptives Handeln geboten sein. Dies im Inneren mit den Bedingungen des föderalen Systems zu versöhnen und im Äußeren in internationalen Gremien trotz des vermutlich kaum aufzuhebenden, in Krisen aber hemmenden Prinzips der Einstimmigkeit zu erreichen, ist die entscheidende Voraussetzung für Erfolg im Krisenmanagement. „Time is of the essence“ ist und bleibt der entscheidende Grundsatz in der Bewältigung von Krisen.

Dies gegenüber einer reaktives Handeln gewöhnten, eher zögerlichen und risikoscheuen deutschen Öffentlichkeit deutlich zu machen, ist eine dringlich zu bewältigende Herausforderung für die deutsche Sicherheitspolitik. Die Aussagen zu den Vereinten Nationen sind zu allgemein und fordern mit der Reform des Sicherheitsrats kaum Erreichbares. Angesichts der Erfahrungen aus der Ukraine Krise wäre eine deutsche Forderung vielleicht erreichbarer gewesen, den Sicherheitsrat auch dann handlungsfähig zu machen, wenn eines der ständigen Mitglieder das Recht erkennbar bricht und sich durch Missbrauch seines Vetorechts vor den Konsequenzen des Rechtsbruchs zu schützen sucht. Wege dies durch Votum der Generalversammlung überwinden zu können, zumindest das Veto-Recht bis zur Klärung des Vorwurfs Rechtsbruch auszusetzen, sollten auf der Grundlage der Schutzverantwortung (R2P) gesucht und vorrangig gefunden werden.

Der Abschnitt „Wehrhaft“ könnte in einer weiterentwickelten NSS mit der Aussage abgeschlossen werden, dass die Verflechtung der Welt das Risiko in sich birgt, dass regionale Konflikte oft globale Auswirkungen zeigen werden. Dies gilt besonders für die in Zukunft vermutlich häufiger auftretende Form des Klimakrieges, insbesondere in seiner Ausprägung als Krieg um Ernährung und Trinkwasser. Als Beispiel hierfür könnte man das nun offensichtliche, sehr schnelle Abschmelzen der Himalaya Gletscher genannt werden, das für zwei Milliarden Menschen in Asien zu existentiellem Wassermangel führen wird und damit auch Deutschlands Sicherheit berühren wird.

Strategisches Denken beschränkt auf eine Region gehört deshalb der Vergangenheit an. Das Strategische Konzept der NATO enthält deshalb bereits die richtige Forderung einer strategischen Rundum-Handlungsfähigkeit in Krisen und Konflikt. Eine kritische Anmerkung zur Multipolarität wäre angebracht. Voraussichtlich wird die multipolare Welt in Wirklichkeit weiterhin eine überwiegend bipolare mit den Polen USA und China sein, in der regionale Zusammenschlüsse wie EU oder Bricks eine beeinflussende, gelegentlich störende, aber nicht entscheidende Rolle spielen werden. Selbst da wäre anzumerken, dass Chinas Gewicht gegen Ende des Jahrhunderts wegen der erkennbaren demographischen Entwicklung vermutlich deutlich sinken wird.

Ein weiterer abschließender Punkt könnte sein, dass Atomwaffen nach Ansicht von NATO, G20, G7 und EU niemals eingesetzt werden dürfen, auch weil jeder Atomeinsatz einen regionalen Konflikt nahezu automatisch zum globalen Konflikt macht. Daraus ist die Folgerung abzuleiten, dass nukleare Rüstungskontrolle einen neuen Anlauf verlangt und dringlich geboten ist, aber wohl nur erreichbar sein wird, wenn auf der Grundlage gesicherter Verteidigungsfähigkeit langsam wieder Vertrauen entsteht.

Resilienz

Im ersten Teil dieses Abschnitts werden weitgehend bereits abgegebene Erklärungen und Zielsetzungen wiederholt. Dieser Teil ist eine insgesamt begrüßenswerte Zusammenstellung deutscher Zielsetzungen in den internationalen Organisationen. In einer nationalen Sicherheitsstrategie darf jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass die Zielsetzung, eine regelbasierte internationale Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts zu erhalten und zu festigen, durch den Anspruch Chinas, eine neue Weltordnung bis 2050 zu erreichen, herausgefordert und durch die kohärente chinesische strategische Vorgehensweise gefährdet wird. Diesen zentralen systemischen Konflikt allein einer China Strategie zu überlassen, greift zu kurz. Erforderlich ist in diesem Teil der nationalen Sicherheitsstrategie eindeutig aufzuzeigen wie, wo und in welchem Maße man mit dem Herausforderer zusammenarbeiten wird, wo es keine Gemeinsamkeiten gibt, wie man sich schützen will und auf dieser Basis Kompromisse zu suchen bereit ist, vor allem aber muss deutlich werden, was man tun will, die Unentschlossenen dieser Welt für die Idee der regelbasierten Weltordnung zu gewinnen. Die deutsche Mitwirkung an den als Gegengewicht entwickelten Konzepten der EU (Global Bridge) und deren Verzahnung mit dem US Konzept B3W sollte erwähnt werden.

Eine kritische Anmerkung bedürfte sicher auch die Tatsache, dass Bündnispartner die Verpflichtung zu gegenseitiger Solidarität unbedingt wahren müssen. Dies kann zu Konflikten mit dem Grundsatz der Wahrung nationaler Interessen führen. Bestrebungen von Mitgliedstaaten in Bündnissen wie NATO und Europäische Union zusätzlich die Mitgliedschaft in anderen, nach Interessen gegensätzlichen Organisationen wie beispielsweise der SCO zu suchen, steht im Gegensatz zum Grundsatz der Solidarität. In diesen Fällen sollten Wege gefunden werden wie zumindestens zeitweise das Stimmrecht solcher Nationen in NATO und EU ruht. Die umfassende Darstellung der wirtschaftlichen, finanziellen und technologischen Gefährdungen und der Wege zu ihrer Überwindung ist der Teil der nationalen Sicherheitsstrategie, indem der Dreiklang Beschreiben, Beurteilen, Folgern am deutlichsten ausgeprägt ist. Eine zusammenfassende Darstellung der Schritte in getakteter Reihenfolge und mit klaren zeitlichen und auch finanziellen Vorgaben würde die Verständlichkeit dieses Abschnitts der NSS für die Bürger verbessern. Deutlicher sollte zusammenfassend herausgestellt werden, wie kritische Infrastruktur geschützt und durch Zusammenwirken aller Kräfte in EU und NATO erreicht werden soll. Auch in diesem Teil wäre es zu begrüßen, wenn eindeutige Planungsschritte festgelegt würden.

Die Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels, der Überbevölkerung insbesondere Afrikas, der damit ausgelösten Gefahr verstärkter Migration und der Verletzbarkeit eines kontinuierlich älter werdenden Europas ergeben, sollten in der NSS zusammenfassend festgehalten werden. Damit ergeben sich Angriffsflächen vielfältiger Art für Gegenspieler aller Art, seien es nichtstaatliche Akteure oder seien es Staaten. So würde unterstrichen, dass Resilienz nur zu erreichen ist, wenn Wehrhaftigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit zu einem integrierten Gesamtkonzept zusammengefügt werden. Kritisch anzumerken ist, dass der Ausschluss einer Methode wie beispielsweise Hackback den Gegnern im Dunkeln Gewissheit gibt und Optionen öffnet, obwohl Sicherheit für Deutschland nur zu erreichen ist, wenn in der Wahrnehmung der Gegner Ungewissheit über das Handeln Deutschlands und seiner Verbündeten besteht. Ungewissheit ist ein wesentliches Element strategischer Abschreckung und es besteht keine Notwendigkeit, sie von vornherein zum eigenen Nachteil einzuschränken. Die in Krisen bewährte Ankündigung, man werde sich in Abwehr von Gefahren alle notwendigen Schritte vorbehalten, sollte auch Richtlinie in der NSS sein.

Nachhaltigkeit

Ähnliches gilt für den Abschnitt Nachhaltigkeit. In den beiden Teilabschnitten Sicherheit der Lebensgrundlagen und Pandemieprävention sind überwiegend bekannte Zielsetzungen der Bundesregierung und einschlägiger internationaler Organisationen dargestellt. Begrüßenswert ist die klare Aussage, „Globale Klima‑, Umwelt‑, Ernährungs- und Ressourcenpolitik ist Sicherheitspolitik.“ Vorbehalten der Bürger könnte man begegnen, wenn man deutlich machte, dass Deutschlands Anteil an den weltweiten Emissionen marginal ist und von daher jede Hoffnung auszuschließen ist, das deutsches Vorbild zur Nachahmung führen könnte. Man kann im Teil Nachhaltig erkennen, dass man den Dreiklang Beschreiben, Beurteilen, Folgern anwendet und die Vielzahl schon beschlossener Zielsetzungen der Bundesregierung darin einordnet. Für das Verständnis der Bürger wäre es wünschenswert klare Zielvorgaben zu setzen, wie beispielsweise das Schaffen von Trinkwasserspeichern, von Kräften zur Katastrophenhilfe und zum Schutz von lebenswichtiger Infrastruktur unter den Bedingungen von Cyber Operations. Es wäre auch zu fordern, dass Zeitlinien und Vorgaben für den Wiederaufbau von Zivil und Katastrophenschutz und für die Fähigkeit, Freunde und Verbündete in Katastrophen nachhaltig zu unterstützen, gesetzt werden. Eine Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist auch hier anzustreben und zu erläutern.

Gleiches gilt für die Aussagen zur Pandemie-Vorsorge. Auch hier sollten Ziele, Vorgaben für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, der Bevorratung mit medizinischen Gütern und Medikamenten so wie das Aufstellen von mobilen Einsatzkräften zur Verstärkung der Gesundheitsvorsorge der Bundesländer und der Verbündeten genannt werden. Nützlich wäre es auch im Abschnitt Nachhaltigkeit Richtlinien zu nennen, die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Wirtschaft und Industrie binden, Verkäufe von Anlagen und Gütern und Einblicke in Entwicklungen nur mit Zustimmung der Bundesregierung vorzunehmen. Aus diesem Abschnitt Nachhaltigkeit können sich erhebliche Forderungen für die Weiterentwicklung der Streitkräfte und der Polizei ergeben. Sie sollten zumindest in Form von Prüfungsaufträgen in der nationalen Sicherheitsstrategie verankert werden.

Integrierte Sicherheit gemeinsam gestalten

Dies ist der vermutlich schwächste Teil der NSS. Mehr als Spruchblase sind kaum zu erkennen, dabei ist doch die entscheidende Aufgabe, die Menschen für diese Strategie zu gewinnen. Die Deutschen sind strategisch Denken nicht gewöhnt. Die NSS ist das Ausbuchstabieren der Zeitenwende. Deshalb sind in diesem abschließenden Abschnitt Wege aufzuzeigen wie man die Köpfe und Herzen der Menschen gewinnen kann. Wird die Strategie nicht von der Mehrheit der Deutschen getragen, dann ist sie nicht glaubwürdig, dann wird keine Abschreckung erzeugt und es wird keine Verteidigungsfähigkeit erreicht. Es sind deshalb konkrete Schritte zu benennen. Als Erstes muss gefordert werden, was nahezu aus jeder Zeile der Nationale Sicherheitsstrategie zu erkennen ist: Es ist umgehend ein Nnationaler Sicherheitsrat (NSR) im Bundeskanzleramt zu etablieren. Nur so kann kontinuierlich festgestellt werden, welche Fortschritte erzielt wurden, wo noch Mängel bestehen und was vordringlich in Angriff zu nehmen ist. Dies ist eine Aufgabe, die jedes Ministerium überfordern würde, weil es nicht nur um die Koordination der verschiedenen Ministerien geht, sondern auch um Abstimmung mit den Ländern, mit nachgeordneten Behörden, mit Hilfsorganisationen, mit Industrie und Wirtschaft.

Der Aufbau eines Nationalen Sicherheitsrats ist zwingend geboten und muss als neues Element im Bundeskanzleramt rasch in Angriff genommen werden, wenn diese Strategie jemals ihr Ziel erreichen soll und wenn Deutschland in die Lage versetzt werden soll, in Krisen handlungsfähig zu sein. An dieser vordringlich zu treffenden Entscheidung wird sich zeigen, ob die Bundesregierung es ernst meint mit der nationalen Sicherheitsstrategie. Ein weiterer Schritt ist die ständige Überwachung der zur Umsetzung erforderlichen Schritte. Darüber sollte die Bundesregierung kontinuierlich informiert werden und der Bundestag muss zu mindestens einmal im Jahr über den Sachstand der Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie unterrichtet werden. Es ist daher ein Bericht zur Sicherheitslage der Nation zu Beginn eines Kalenderjahres im Deutschen Bundestag durch den Bundeskanzler zu geben. Dieser Bericht ist Grundlage von Entscheidungen der Bundesregierung zur Anpassung der Strategie, zur Beschleunigung oder zur Änderung beschlossener Schritte und zur Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel. Diese beiden Schritte, Sicherheitsrat und Bericht zur Lage der Sicherheit der Nation, sind die unbedingt erforderlichen prozeduralen Instrumente zur Gestaltung der integrierten Sicherheit und zum Gewinnen von Mehrheiten in der Bevölkerung Deutschlands und in den politischen Parteien. Sollte dazu die politische Kraft fehlen, dann ist dieses nationale Sicherheitsstrategie ein Stück Papier ohne Bedeutung.

Zusätzlich muss eine breite Informationskampagne zum Gewinnen von Mehrheiten in der ganzen Breite der Bevölkerung durch die Bundesregierung angepackt werden. Die Umsetzung dieser Strategie wird Deutschland nachhaltig verändern.

Wird diese Strategie wirklich umgesetzt, dann ist Lastenteilung das zwingende Gebot. Dann darf es nicht den geringsten Zweifel geben, dass Deutschland auch bei Gefahr für noch so entfernte Verbündete vorbehaltlos an deren Seite stehen wird. Nur dann wird Deutschland auch weiterhin mit dem Schutz durch seine Verbündeten, allen voran den USA, rechnen können.

Nun ist geboten, was der frühere Bundespräsident Herzog und in anderer Form dann vor zehn Jahren Bundespräsident Gauck gefordert haben: Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen. Deutschland muss wissen und zeigen, dass es Freiheit, Schutz und den Erhalt einer auf sozialem Ausgleich beruhenden Gesellschaft für uns nur gibt, wenn die Deutschen bereit sind, Verantwortung zu tragen. Dafür gilt es nun Mehrheiten zu gewinnen, denn nur durch sie kann man erreichen, dass der erforderliche gewaltige personelle und materielle Aufwand tatsächlich geleistet wird.

Das ist der Kern der Anstrengung, die Bundeskanzler Scholz Zeitenwende nannte.

Ein Beitrag von:

General a.D. Dr. h.c. Klaus Naumann

Vorsitzender, NATO-Militärausschuss (1996 – 1999); Generalinspekteur der Bundeswehr (1991 –1996)

Dr. h.c. Klaus Naumann, General a.D., geboren 1939 in München, trat 1958 in die Bundeswehr ein und stieg nach Verwendungen in der Truppe, Verwendungen im Verteidigungsministerium und in der NATO Ende 1991 von der Position des Kommandierenden Generals des I. Korps in Münster zum Generalinspekteur der Bundeswehr auf.

In seine Amtszeit bis Februar 1996 fielen die Reorganisation und Reduzierung der Bundeswehr, die Auflösung und Teilintegration der Nationalen Volksarmee der früheren DDR, die innere Umstellung der Bundeswehr von Heimatverteidigung auf Einsätze im Rahmen von UN und NATO und die ersten Auslandseinsätze der Bundeswehr in Kambodscha, Somalia, Georgien, im Irak und auf dem Balkan.

Von Februar 1996 bis Mai 1999 war Naumann als Vorsitzender des Militärausschusses der oberste Soldat der NATO. In dieser Zeit wurde die bis Herbst 2010 gültige Strategie der NATO erarbeitet, es begann die Partnerschaft für den Frieden und die Zusammenarbeit mit Russland, die NATO nahm Polen, die Tschechische Republik und Ungarn und es begannen die Operationen in Bosnien und der Luftkrieg im Kosovo im März 1999. Nach seiner Versetzung in den Ruhestand im Mai 1999 übernahm er eine Reihe ehrenamtlicher Aufgaben. In Deutschland war dies vor allem die Präsidentschaft der Clausewitz-Gesellschaft, der Deutsch-Britischen Offiziervereinigung und die Vize-Präsidentschaft der Deutschen Atlantischen Gesellschaft. International wurde Naumann unter anderem vom IISS London in dessen Beirat, vom ICRC in Genf als International Advisor und von Kofi Annan in das so genannte Brahimi Panel der Vereinten Nationen berufen. Er war dann Mitglied der Internationalen Kommission zu Intervention und staatlicher Souveränität ( ICISS ), die im Dezember 2001 ihren Bericht „The Responsibilty to Protect“ vorlegte. Ab Mitte Oktober 2008 war er Mitglied der International Commission on Nuclear Non-Proliferation and Disarmament. Er ist im Vorstand der deutschen Atlantischen Gesellschaft, Mitglied des Kuratoriums der Gesellschaft für Sicherheitspolitik und war von 2005 an 14 Jahre Mitglied des Senats der Deutschen Nationalstiftung.

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