Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V.

Ausgabe 07: Johannes Arlt

Sollte die Bundesregierung die Bewaffnung von Drohnen (RPAS) zulassen?

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Kriege und bewaffnete Konflikte haben sich seit jeher im Takt der Weiterentwicklung von Technik verĂ€ndert. Drohnen bzw. Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS) sind eine Technologie, die der sogenannten Revolution in Military Affairs (RMA) zuzurechnen ist, die das Wesen bewaffneter Konflikte seit dem Ende der 1990er Jahre dramatisch verĂ€ndert hat. Eine schnellere ReaktionsfĂ€higkeit, verbesserter Schutz eigener Ressourcen, höhere Sicherheit fĂŒr Soldatinnen und Soldaten, eine verbesserte Beweglichkeit und die FĂ€higkeit, Operationen unter Einsatz von PrĂ€zisionswaffen theoretisch aus der Distanz zu fĂŒhren sind nur einige der FĂ€higkeiten, welche die DurchfĂŒhrung von militĂ€rischen Operationen in den letzten 25 Jahren massiv beeinflusst haben. Dadurch entstehen politische und ethische Fragestellungen.

Gegner der Bewaffnung von Drohnen fĂŒhren oft das Argument ins Feld, dass es sich bei RPAS um eine neue Technologie handle, die nicht vollstĂ€ndig erforscht sei und somit keine abschließende RisikoeinschĂ€tzung erfolgen könne. Doch in den amerikanischen StreitkrĂ€ften werden unbemannte Luftfahrzeuge seit den 1990er Jahren verwendet, in der israelischen Armee sogar bereits seit den 1980er Jahren. Und das durch Deutschland derzeit genutzte israelische RPAS vom Typ HERON 1, mit dem die Luftwaffe in Afghanistan mehr als 50.000 Flugstunden Erfahrung gesammelt hat, hatte seinen Jungfernflug im Jahr 1994.

Auch die Debatte der Automatisierung des Krieges ist von der Debatte ĂŒber die Bewaffnung fĂŒr RPAS der Luftwaffe zu trennen: Weder ein Algorithmus noch kĂŒnstliche Intelligenz entscheiden ĂŒber die Fluglage des Luftfahrzeugs, den Einsatz der Sensorik oder der Waffen, sondern eine menschliche Besatzung, bestehend aus dem verantwortlichen LuftfahrzeugfĂŒhrer und einem Waffensystemoffizier, die das Luftfahrzeug ferngesteuert fĂŒhrt. Aus diesem Grund ziehe ich die Bezeichnung „ferngesteuertes Luftfahrzeugsystem“ (RPAS) der Bezeichnung Drohne vor. Denn es handelt sich nicht um ein Gadget aus dem Media-Markt, sondern um ein vollwertiges Luftfahrzeug nebst spezieller Technik, dessen Betrieb nur auf einem Flugplatz erfolgen kann. Als ausgebildeter Tactical Operator fĂŒr das System HERON 1 kann ich mich fĂŒr den Grad der manuellen Bedienung verbĂŒrgen. Der Einsatz von Waffen wird in einem bewaffneten Konflikt immer im Rahmen der im Bundestagsmandat verankerten, geltenden Einsatzregeln durch einen ĂŒbergeordneten Gefechtsstand im Dialog und unter Einbeziehung der Lagebewertung der Luftfahrzeugbesatzung und des Rechtsberaters entschieden.

Ein weiteres auf den ersten Blick schlagendes Element gegen die Bewaffnung von RPAS ist die hohe Zahl der getöteten Zivilisten bei Angriffen der USA und VerbĂŒndeter seit dem Beginn des „War on Terror“ im Jahr 2001.

Ich hingegen argumentiere entgegengesetzt: LĂ€nder, die bei militĂ€rischen EinsĂ€tzen wertebasiert und völkerrechtskonform agieren wollen, können den Einsatz dieser Waffensysteme in Zukunft gar nicht vermeiden. Im Vergleich zu einem herkömmlichen bemannten Kampfflugzeug, welches mit einer Geschwindigkeit von etwa 1500 km/h in einem Einsatzgebiet fliegt, kann ein RPAS mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 250–400 km/h lĂ€nger in der NĂ€he des Ziels kreisen und auf Grund der Eigenschaften des Luftfahrzeugs – bei richtigem taktischen Einsatz – lautlos ĂŒber Stunden und Tage mögliche Ziele beobachten und entsprechendes Bildmaterial zur Auswertung 

und Planung eines Zugriffs produzieren. Beim Auslösen der Waffe ist ein Kampfflugzeugpilot somit wegen der hohen Geschwindigkeit seines Flugzeugs mutmaßlich 50–100 km von seinem Ziel entfernt; die Waffe fliegt dann selbststĂ€ndig und GPS-gesteuert zum Ziel. Heutige marktverfĂŒgbare RPAS verfĂŒgen außerdem ĂŒber intelligente Munition, die einen Angriff bis sehr kurz vor dem Eintreffen auf dem Ziel abbrechen kann, und die den Wirkungsgrad und die Wirkungsrichtung von Munition sehr genau auf das Ziel abstimmen kann. Erneut: Speziell in dichtbebauten Gebieten und bei Operationen, die ein hohes Risiko ziviler Opfer bergen, ist der Einsatz von bewaffneten RPAS die einzige Chance, das Risiko von zivilen Opfern bei einem Angriff zu minimieren.

Somit wird deutlich, klar definierte Einsatzregeln vermeiden Szenarien wie im weithin bekannten US-Spielfilm „Eye in the sky“. Bei der Definition dieser Einsatzregeln ist fĂŒr mich zentral, dass RPAS nicht – unter Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten – von Deutschland aus gesteuert werden, sondern Besatzung und Luftfahrzeug aus dem Einsatzraum heraus eingesetzt werden. Ein Einsatz vor Ort unter den Bedingungen des Einsatzes und das Zusammenwirken in der Operationsplanung mit beteiligten LandstreitkrĂ€ften verhindert einerseits einen „Computerspiel-Effekt“. Auch aus den USA bekannte, hohe psychische Belastungen der Besatzungen durch den „Rollenspagat“, wĂ€hrend der Dienstzeit mutmaßlich letale Entscheidungen in einem Einsatzszenario zu treffen, nach Dienstschluss dann mit den alltĂ€glichen Problemen an der „Heimatfront“ zu kĂ€mpfen, können so vermieden werden. DarĂŒber hinaus ist die QualitĂ€t der Ausbildung der Analysten, insbesondere die spezifischen Unterschiede der EinsatzrĂ€ume betreffend, ausschlaggebend fĂŒr eine korrekte Bewertung des Bild- und Videomaterials und die qualitativ hochwertige Beratung der FĂŒhrung. Auch hier ist aus den genannten GrĂŒnden eine Auswertung vor Ort im Einsatzland einer Auswertung im „Reachback“ in Deutschland vorzuziehen.

Auch die Möglichkeiten der weiteren Ausformung des humanitÀren Völkerrechts sollten bei einer Entscheidung mitbetrachtet werden: Sollte Deutschland auf den Einsatz von bewaffneten RPAS verzichten, werden auch die Möglichkeiten der Mitbestimmung im Diskurs, in der weiteren Ausformung des humanitÀren Völkerrechts den Einsatz entsprechender Technologien in der Staatenpraxis einzuschrÀnken oder bestimmte Entwicklungen zu Àchten, zu begrenzen oder zu kontrollieren, gen Null reduziert.

Eine Bewaffnung der von der Bundeswehr genutzten RPAS des Typs HERON TP sollte schnellstmöglich erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz der in EinsĂ€tzen und in der Landes- und BĂŒndnisverteidigung eingesetzten Soldatinnen und Soldaten mit einer höheren DurchsetzungsfĂ€higkeit im Einsatz zu verbinden. Diese dient sowohl dazu, mit nationalen, deutschen Interessen, eine wertebasierte, multilaterale und vorausschauende Außenpolitik zu gestalten und gleichermaßen Europas strategische UnabhĂ€ngigkeit zu fördern. Die aktuelle Bundesregierung hat jetzt die Gelegenheit, diesem Ansatz u.a. mit der im Koalitionsvertrag zugesagten Ermöglichung der Bewaffnung von RPAS neues Leben einzuhauchen.

Ein Beitrag von:

Johannes Arlt MdB

Offizier in der Luftwaffe, Bundestagsabgeordneter (SPD)

Johannes Arlt ist Berufsoffizier und Politiker der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Bei der Bundestagswahl 2021 wurde er im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III als Direktkandidat in den 20. Deutschen Bundestag gewĂ€hlt.

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