Die allgemeine Wehrpflicht wurde im Jahr 2011 mit der Maßgabe ausgesetzt, dass sie bei Verkündung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls automatisch wieder in Kraft tritt. Seitdem gelingt es der Bundeswehr nicht mehr, das für die Sollstärke erforderliche Personal zu gewinnen.
Mit der damaligen Entscheidung ist gleichzeitig der Ersatzdienst entfallen mit gravierenden Auswirkungen vor allem für Einrichtungen im sozialen Bereich.
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine werden die Stimmen für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht immer lauter.
Eine Rückkehr zur alten Wehrpflicht dürfte allerdings kurzfristig nicht umsetzbar sein und praktisch wie politisch eine Reihe von Fragen aufwerfen.
So zur Wehrgerechtigkeit, zum Dienst von Frauen mit der Waffe oder zur Heranziehung von in Deutschland lebenden Ausländern.
Wie lässt sich die Pflicht zur Verteidigung nach Art. 87a GG erfüllen und welche verfassungsmäßigen Grundsätze sind hierbei zu berücksichtigen?
Diese und andere Fragen diskutieren wir gerne mit Ihnen und
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof.
Hierzu darf ich Sie, Ihre Angehörigen und Freunde, auch im Namen unserer Kooperationspartner, sehr herzlich einladen. Diese Einladung dürfen Sie auch gerne weitergeben.
Bitte melden Sie sich bis spätestens Freitag, 21.Juni 2024 über folgenden Link des Kooperationspartners GSP an: Anmeldung
und geben hierbei in der Rubrik „Bemerkungen“ die Namen aller Teilnehmer an.
Zur Einfahrt in das Kasernengelände sind außerdem die Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Fahrzeugtyps und der Farbe erforderlich.