Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V.

Das politische Ende Dodiks als Chance fĂŒr die Föderation Bosnien und Herzegowina?

Ausgabe 55: Dr. Sascha Arnautović

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Noch vor wenigen Monaten erschien diese Entwicklung kaum vorstellbar: Der bosnische SerbenfĂŒhrer Milorad Dodik hat hoch gepokert, doch sein Karriereende als PrĂ€sident der „Republika Srpska“ (kurz: RS) scheint nun so gut wie besiegelt zu sein. Doch wird Dodik diese Niederlage einfach hinnehmen? Die Zweifel daran bleiben bestehen.

Aber der Reihe nach: Im Februar 2025 ist der bosnisch-serbische PrĂ€sident der RS im Rahmen eines 2‑jĂ€hrigen Prozesses wegen Missachtung der AutoritĂ€t des Hohen ReprĂ€sentanten (HR) der Vereinten Nationen, namentlich Christian Schmidt, verurteilt worden. Demnach erhielt Milorad Dodik eine Haftstrafe von zwölf Monaten. Des Weiteren darf er sich fĂŒr einen Zeitraum von sechs Jahren politisch nicht mehr betĂ€tigen. Das besagte Amt darf Dodik somit nicht mehr lĂ€nger ausĂŒben. Das Urteil der ersten Instanz bestĂ€tigte kĂŒrzlich auch die Berufungskammer des Obersten Gerichts von Bosnien-Herzegowina in der Hauptstadt Sarajevo. Dementsprechend hat am 7. August dieses Jahres die Zentrale Wahlkommission Bosnien-Herzegowinas dem RS-PrĂ€sidenten das politische Mandat entzogen. Sehr wahrscheinlich dĂŒrften bald Neuwahlen stattfinden. Dodik selbst will davon – erwartungsgemĂ€ĂŸ – nichts wissen und setzt stattdessen auf ein Referendum als letzten Ausweg – ein politisches Mittel, das er schon mehrfach in der Vergangenheit zum Einsatz bringen wollte, aber nur einmal im Jahr 2016 anwenden konnte. In dem konkreten Fall wurde das Ergebnis jedoch vom bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgericht fĂŒr nichtig erklĂ€rt. Gleichzeitig spielt er mit dem Gedanken, fĂŒr den Fall der FĂ€lle seinen Sohn Igor als seinen Nachfolger zu installieren, um auf diese Weise doch noch im politischen GeschĂ€ft zu bleiben, sprich um wenigstens im Hintergrund die Strippen zu ziehen. Ob das aber ein realistisches Szenario darstellt, bleibt erst einmal abzuwarten. Fakt ist: Die staatliche Wahlkommission steht in der Pflicht, im Zeitraum von 90 Tagen fĂŒr die Wahl eines neuen RS-PrĂ€sidenten zu sorgen, um damit die staatliche HandlungsfĂ€higkeit wiederherzustellen.

Zu den verzweifelten Versuchen eines Separatisten und Nationalisten, seine Macht zu retten

Mit dem Argument der Befangenheit des bereits erwĂ€hnten bosnisch-herzegowinischen Gerichts, das angeblich von politischen Motiven und nicht von echten juristischen Argumenten angetrieben sei, versucht Milorad Dodik, sich von der Schlinge um seinen Hals zu befreien und sich als Opfer der bosnisch-herzegowinischen Justiz darzustellen, die er zudem ohnehin nicht anerkennt. Zu allem Überfluss schiebt er dann auch noch die AnkĂŒndigung seiner erneuten Kandidatur bei den turnusmĂ€ĂŸigen PrĂ€sidentschaftswahlen in der RS im Jahr 2026 hinterher, was wie blanker Hohn klingt. SchĂŒtzenhilfe bekommt Dodik dabei, was wenig verwundert, von Serbien und Ungarn – zwei Staaten mit einem guten Draht nach Moskau. Zu Serbien muss hier nichts NĂ€heres ausgefĂŒhrt werden, da die Sachlage klar ist. Ein anderer Punkt verlangt dann aber doch noch eine gewisse Einordnung, nĂ€mlich folgender: FĂŒr Viktor OrbĂĄn, also dem ungarischen MinisterprĂ€sidenten, liefert das Gerichtsurteil gegen Dodik eine Steilvorlage, um wieder einmal gegen die von ihm so gehasste EuropĂ€ische Union (EU) zu wettern. Auch Russland dĂŒrfte daran durchaus Gefallen finden, weil diese Aktion zur BeschĂ€digung des Ansehens Europas beitrĂ€gt. Insofern verbindet an dieser Stelle die erwĂ€hnten Staaten und deren jeweilige politische FĂŒhrung das gemeinsame Ziel, die EU zu schwĂ€chen, wann immer es möglich ist. Neben dem bereits angesprochenen OrbĂĄn ist der serbische PrĂ€sident Aleksandar Vučić der wichtigste regionale VerbĂŒndete von Milorad Dodik.

Insgesamt fĂ€llt das Strafmaß gegen Dodik doch recht moderat aus: So kann er in diesem Fall einem GefĂ€ngnisaufenthalt gegen eine Kaution in Hohe von 18.000,00 Euro entgehen. Nur das Verbot jeglicher politischer BetĂ€tigung bleibt bestehen bzw. ist rechtskrĂ€ftig. Letzteres könnte der Sargnagel fĂŒr Milorad Dodiks politische Karriere sein. Dennoch wĂŒrde selbst dieser Umstand nichts daran Ă€ndern, dass das politische Establishment in der RS sehr wahrscheinlich – ganz unabhĂ€ngig von einer bestimmten Person – weiterhin nach Möglichkeiten Ausschau hĂ€lt, um ein gewisses Maß an UnabhĂ€ngigkeit gegenĂŒber Sarajevo zu wahren und gegebenenfalls sogar Abspaltungstendenzen in der RS zu fördern, je nachdem, wer die politische FĂŒhrung ausĂŒbt und welche Politik geboten erscheint.

Trotz unerwarteter positiver Wendung bleibt die Gesamtlage schwierig

Doch was bedeutet all dies nun konkret fĂŒr die Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH)? Keine Frage: Das mögliche politische Karriereende von Dodik ist ein Punktsieg fĂŒr die FBiH, aber noch lange kein Grund, um wirklich durchzuatmen in Sarajevo. Die Wahrscheinlichkeit einer Phase der Entspannung im VerhĂ€ltnis zur RS und ihrer faktischen Hauptstadt Banja Luka ist nicht sonderlich hoch, hier sollte Realismus walten. Trotzdem ist es wichtig, dass die FBiH auf der Einhaltung der Gesetze und GrundsĂ€tze fĂŒr den Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina besteht und darauf achtet, die Verfassung zu wahren. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung fĂŒr die LegitimitĂ€t des Gesamtstaates.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Problematik zwischen den beiden EntitĂ€ten, sprich die FBiH und die RS, in dem kleinen Balkanstaat weiterhin bestehen bleibt und nicht entscheidend von Milorad Dodiks politischem Schicksal abhĂ€ngt. Vielmehr sollte die EU in Zusammenarbeit mit dem HR die Gunst der Stunde nutzen, um nach zukunftstrĂ€chtigen Lösungswegen zu suchen, vor allem vor dem Hintergrund eines – zumindest perspektivischen – EU-Beitritts von Bosnien-Herzegowina. Das Grundproblem bleibt somit bestehen, ob mit oder ohne Milorad Dodik als Hetzer, Spalter und Störfaktor, der, daran sollte an dieser Stelle unbedingt erinnert werden, frĂŒher einmal als HoffnungstrĂ€ger der westlichen Staaten galt.

Zu Gast:

Dr. Sascha Arnautović

Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Außen- und Sicherheitspolitik

Dr. phil. Sascha Arnautović ist seit MĂ€rz 2006 Vorsitzender und GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Kölner Forums fĂŒr Internationale Beziehungen und Sicherheitspolitik e. V. (KFIBS). Ferner leitet er seit August 2020 die Sektion Köln der Gesellschaft fĂŒr Sicherheitspolitik e. V. (GSP), die er im ersten Corona-Jahr neu aufbaute und Anfang Januar 2025 um den Rhein-Erft-Kreis und Euskirchen erweiterte und seither GSP-Sektion Köln/Rhein-Erft-Kreis/Euskirchen heißt. Zudem ist er seit Januar 2018 „Associate Fellow“ am Austria Institut fĂŒr Europa- und Sicherheitspolitik (AIES) in Wien. Ebenfalls seit Januar 2018 ist Herr Dr. Arnautović als Politikwissenschaftler und SelbststĂ€ndiger im Bereich „Beratung und Dienstleistung“ tĂ€tig. In diesem Rahmen hat er in der Vergangenheit u. a. politikwissenschaftliche LehrauftrĂ€ge an den UniversitĂ€ten LĂŒneburg und WĂŒrzburg wahrgenommen. Seit dem FrĂŒhjahrstrimester 2024 unterrichtet er nun jedes Trimester Blockseminare mit politikwissenschaftlichen Inhalten an der UniversitĂ€t der Bundeswehr MĂŒnchen am Standort Neubiberg und betĂ€tigt sich regelmĂ€ĂŸig als freier Referent in der politischen Bildung fĂŒr unterschiedliche Einrichtungen und Zielgruppen.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Michael Simon

BĂŒroleitung · Referent
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