Im Zuge der aktuellen Diskussionen ĂŒber europĂ€ische SouverĂ€nitĂ€t mehren sich die Rufe nach einer europĂ€ischen Regulierung von RĂŒstungsexporten. Bisher existiert fĂŒr die Ausfuhr konventioneller RĂŒstungsgĂŒter ĂŒber die EU-Grenzen hinweg lediglich ein Gemeinsamer Standpunkt, der acht Kriterien zur Exportkontrolle festlegt. Obwohl es sich dabei um ein rechtsverbindliches Instrument handelt, werden die Kriterien von Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgelegt und aufgrund fehlender Sanktionen hĂ€ufig missachtet. Folglich werden Exportentscheidungen nach wie vor auf nationaler Ebene getroffen â ohne EinschrĂ€nkung, ausgerichtet am nationalen Interesse. Der Mehrwert europĂ€ischer Zusammenarbeit bei Waffenexporten beschrĂ€nkt sich daher auf gegenseitige Information und langfristige Harmonisierung der Ausfuhrpraktiken. Die heterogene RĂŒstungspolitik in Europa widerspricht den BemĂŒhungen um europĂ€ische SouverĂ€nitĂ€t, schwĂ€cht den europĂ€ischen Pfeiler der NATO und verhindert gemeinsame sicherheitspolitische Ambitionen im Rahmen der GSVP.
Das politische Gewicht der europĂ€ischen Staaten sinkt durch den rasanten Aufstieg Chinas und das Aufstreben neuer RĂŒstungsproduzenten. Nur eine einheitliche RĂŒstungsexportpolitik wĂ€re in der Lage, Druck auf KĂ€uferstaaten auszuĂŒben, die z.B. Menschenrechte verletzen oder Endverbleibsbestimmungen ignorieren. WĂ€hrend die abgesprochene Nichtlieferung von Systemen fĂŒr diese schwer kompensierbar ist, zeigen unkoordinierte Exportstopps, wie im Falle Saudi-Arabiens, kaum Wirkung. Nationale AlleingĂ€nge sind jedoch nicht nur politisch ineffektiv, sie bergen auch die Gefahr, dass europĂ€ische Kooperationsprojekte an AttraktivitĂ€t verlieren, wenn der Eindruck entsteht, dass diese insgesamt mit höheren politischen Kosten verbunden sind. Zusammen genommen ist die EU weltweit der zweitgröĂte RĂŒstungsexporteur nach den USA. UnabhĂ€ngig von globalen Machtverschiebungen wird es auch in Zukunft möglich sein, im Rahmen der transatlantischen Zusammenarbeit Einfluss auf regionale Sicherheitskomplexe zu nehmen. Eine EuropĂ€isierung der RĂŒstungsexportkontrolle und eine damit verbunden engere transatlantische Abstimmung, insbesondere bei ErtĂŒchtigungsinitiativen und Embargos, ist daher eine conditio sine qua non.
Es resultieren zwei Möglichkeiten der Harmonisierung, von denen eine Supranationalisierung der RĂŒstungsexportpolitik zwar die bestmögliche, jedoch auch die unrealistischste Option ist. Dabei wĂŒrden Export-Befugnisse auf die EU-Kommission oder ein âAufsichtsgremiumâ ĂŒbertragen, bei Abweichungen vom Gemeinsamen Standpunkt wĂ€re der EuropĂ€ische Gerichtshof anzurufen. Da dies jedoch weitreichende VertragsĂ€nderungen erfordert, scheint eine projektbezogene Harmonisierung im Rahmen des EuropĂ€ischen Verteidigungsfonds (EDF) vielversprechender. Dieser steht bereits fĂŒr einen Tabubruch, da die Kommission erstmals zu Ko-Investitionen von RĂŒstungsprojekten autorisiert wurde. Es wĂ€re folgerichtig, der Kommission auch Entscheidungsbefugnisse im Bereich der Ausfuhren zu ĂŒbertragen, zumal das Risiko fĂŒr nationale EntscheidungstrĂ€ger in diesem Zusammenhang gering ist. Einerseits sind die EDF-Projekte am unteren Ende des FĂ€higkeiten-Spektrums angesiedelt, zum anderen wird jedes Projekt einer besonderen ethischen PrĂŒfung unterzogen. Dies sollte Kontroversen im Vorhinein einschrĂ€nken. Aktuell sieht die EDF-Verordnung vor, dass die Kommission ĂŒber Exporte informiert wird und die RĂŒckzahlung des Zuschusses verlangen kann, wenn Ausfuhren im Widerspruch zu den Sicherheitsinteressen der Union stehen (Artikel 25). Diese Informationspflicht sollte jedoch wie ein Veto-Recht gehandhabt werden, dem sich dann auch Drittstaaten, wie die USA, beugen mĂŒssten. Dies wĂ€re ein erster Schritt zur weiteren Harmonisierung, der helfen könnte den Quantensprung einzuleiten, der notwendig ist, damit Europa seine wichtige Rolle als gestaltende Kraft beim Ăbergang zu einer neuen friedlicheren Weltordnung wahrnehmen kann.





