Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V.

Ausgabe 03: John Helferich

Braucht es eine Europäisierung der Rüstungsexportkontrolle?

Artikel als PDF herunterladen

Im Zuge der aktuellen Diskussionen über europäische Souveränität mehren sich die Rufe nach einer europäischen Regulierung von Rüstungsexporten. Bisher existiert für die Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter über die EU-Grenzen hinweg lediglich ein Gemeinsamer Standpunkt, der acht Kriterien zur Exportkontrolle festlegt. Obwohl es sich dabei um ein rechtsverbindliches Instrument handelt, werden die Kriterien von Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgelegt und aufgrund fehlender Sanktionen häufig missachtet. Folglich werden Exportentscheidungen nach wie vor auf nationaler Ebene getroffen – ohne Einschränkung, ausgerichtet am nationalen Interesse. Der Mehrwert europäischer Zusammenarbeit bei Waffenexporten beschränkt sich daher auf gegenseitige Information und langfristige Harmonisierung der Ausfuhrpraktiken. Die heterogene Rüstungspolitik in Europa widerspricht den Bemühungen um europäische Souveränität, schwächt den europäischen Pfeiler der NATO und verhindert gemeinsame sicherheitspolitische Ambitionen im Rahmen der GSVP.

Das politische Gewicht der europäischen Staaten sinkt durch den rasanten Aufstieg Chinas und das Aufstreben neuer Rüstungsproduzenten. Nur eine einheitliche Rüstungsexportpolitik wäre in der Lage, Druck auf Käuferstaaten auszuüben, die z.B. Menschenrechte verletzen oder Endverbleibsbestimmungen ignorieren. Während die abgesprochene Nichtlieferung von Systemen für diese schwer kompensierbar ist, zeigen unkoordinierte Exportstopps, wie im Falle Saudi-Arabiens, kaum Wirkung. Nationale Alleingänge sind jedoch nicht nur politisch ineffektiv, sie bergen auch die Gefahr, dass europäische Kooperationsprojekte an Attraktivität verlieren, wenn der Eindruck entsteht, dass diese insgesamt mit höheren politischen Kosten verbunden sind. Zusammen genommen ist die EU weltweit der zweitgrößte Rüstungsexporteur nach den USA. Unabhängig von globalen Machtverschiebungen wird es auch in Zukunft möglich sein, im Rahmen der transatlantischen Zusammenarbeit Einfluss auf regionale Sicherheitskomplexe zu nehmen. Eine Europäisierung der Rüstungsexportkontrolle und eine damit verbunden engere transatlantische Abstimmung, insbesondere bei Ertüchtigungsinitiativen und Embargos, ist daher eine conditio sine qua non.

Es resultieren zwei Möglichkeiten der Harmonisierung, von denen eine Supranationalisierung der Rüstungsexportpolitik zwar die bestmögliche, jedoch auch die unrealistischste Option ist. Dabei würden Export-Befugnisse auf die EU-Kommission oder ein „Aufsichtsgremium“ übertragen, bei Abweichungen vom Gemeinsamen Standpunkt wäre der Europäische Gerichtshof anzurufen. Da dies jedoch weitreichende Vertragsänderungen erfordert, scheint eine projektbezogene Harmonisierung im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) vielversprechender. Dieser steht bereits für einen Tabubruch, da die Kommission erstmals zu Ko-Investitionen von Rüstungsprojekten autorisiert wurde. Es wäre folgerichtig, der Kommission auch Entscheidungsbefugnisse im Bereich der Ausfuhren zu übertragen, zumal das Risiko für nationale Entscheidungsträger in diesem Zusammenhang gering ist. Einerseits sind die EDF-Projekte am unteren Ende des Fähigkeiten-Spektrums angesiedelt, zum anderen wird jedes Projekt einer besonderen ethischen Prüfung unterzogen. Dies sollte Kontroversen im Vorhinein einschränken. Aktuell sieht die EDF-Verordnung vor, dass die Kommission über Exporte informiert wird und die Rückzahlung des Zuschusses verlangen kann, wenn Ausfuhren im Widerspruch zu den Sicherheitsinteressen der Union stehen (Artikel 25). Diese Informationspflicht sollte jedoch wie ein Veto-Recht gehandhabt werden, dem sich dann auch Drittstaaten, wie die USA, beugen müssten. Dies wäre ein erster Schritt zur weiteren Harmonisierung, der helfen könnte den Quantensprung einzuleiten, der notwendig ist, damit Europa seine wichtige Rolle als gestaltende Kraft beim Übergang zu einer neuen friedlicheren Weltordnung wahrnehmen kann.

Ein Beitrag von:

John Helferich

Promovend Internationale Beziehungen, Universität Oxford

John Nicolas Tecumseh Helferich, geboren 1991, studierte „Medien- und Kommunikationswissenschaft (MKW)“ an der Universität Mannheim und der Western University in London, Ontario (Kanada). Nach Arbeitsstationen in der Erwachsenenbildung und nach journalistischen Tätigkeiten absolvierte er den Masterstudiengang „International Security“ an der Sciences Po Paris mit summa cum laude. Seit Oktober 2020 ist Helferich Promotionsstudent im Fach „International Relations“ am St Antony’s College der University of Oxford. Während der Promotionszeit beschäftigt er sich mit Fragen der europäischen Integration im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Im Zentrum seiner Forschung stehen dabei sowohl die Globale Strategie der Europäischen Union (EU) als auch der Europäische Verteidigungsfonds. Ferner sollen die Ursprünge dieser neuen Verteidigungsinitiativen der EU, welche mit traditionellen Praktiken in diesem Politikbereich zu brechen scheinen, untersucht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Michael Simon

Büroleitung · Referent
Wenzelgasse 42 · 53111 Bonn
0228 – 62 50 31
0228 – 61 66 04

Dr. Nicolas Fescharek

Referent
Dorotheenstraße 84 · 10117 Berlin
030 20649-134
030 20649-136

Elisabet Tsirkinidou M.A.

Büroleitung · Referentin
Dorotheenstraße 84 · 10117 Berlin
030 20649-134
030 20649-136
Bildnachweise für diese Seite
 Copyright
Michael Simon Leonhard Simon
Dr. Nicolas Fescharek Leo Simon
Foto ET 2023_1 Leo Simon
Für Abbildungen, die hier nicht gelistet sind, ist kein Urheber-Nachweis notwendig, oder wir selbst sind der Urheber.