Die allgemeine Wehrpflicht wurde im Jahr 2011 mit der MaĂgabe ausgesetzt, dass sie bei VerkĂŒndung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls automatisch wieder in Kraft tritt. Seitdem gelingt es der Bundeswehr nicht mehr, das fĂŒr die SollstĂ€rke erforderliche Personal zu gewinnen.
Mit der damaligen Entscheidung ist gleichzeitig der Ersatzdienst entfallen mit gravierenden Auswirkungen vor allem fĂŒr Einrichtungen im sozialen Bereich.
Seit dem russischen Ăberfall auf die Ukraine werden die Stimmen fĂŒr eine WiedereinfĂŒhrung der Wehrpflicht immer lauter.
Eine RĂŒckkehr zur alten Wehrpflicht dĂŒrfte allerdings kurzfristig nicht umsetzbar sein und praktisch wie politisch eine Reihe von Fragen aufwerfen.
So zur Wehrgerechtigkeit, zum Dienst von Frauen mit der Waffe oder zur Heranziehung von in Deutschland lebenden AuslÀndern.
Wie lĂ€sst sich die Pflicht zur Verteidigung nach Art. 87a GG erfĂŒllen und welche verfassungsmĂ€Ăigen GrundsĂ€tze sind hierbei zu berĂŒcksichtigen?
Diese und andere Fragen diskutieren wir gerne mit Ihnen und
VizeprÀsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof.
Hierzu darf ich Sie, Ihre Angehörigen und Freunde, auch im Namen unserer Kooperationspartner, sehr herzlich einladen. Diese Einladung dĂŒrfen Sie auch gerne weitergeben.
Bitte melden Sie sich bis spĂ€testens Freitag, 21.Juni 2024 ĂŒber folgenden Link des Kooperationspartners GSP an: Anmeldung
und geben hierbei in der Rubrik âBemerkungenâ die Namen aller Teilnehmer an.
Zur Einfahrt in das KasernengelĂ€nde sind auĂerdem die Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Fahrzeugtyps und der Farbe erforderlich.



